BA 2 Hauptbahnhof–Potsdamer Platz

Vorläufiger Streckenverlauf (Variante 12h)

Karte mit dem vorläufigen Streckenverlauf der S21 im Bauabschnitt 2: Von Berlin Hbf über das Brandenburger Tor zum Potsdamer Platz

Ein Tunnel verbindet Hauptbahnhof und Potsdamer Platz

Der 2. Bauabschnitt der S21 Berlin erstreckt sich vom Hauptbahnhof bis zum Potsdamer Platz und verläuft durch das Regierungsviertel. Verkehrliches Ziel des 2. Bauabschnitts ist es, die S21 Berlin vom 1. Bauabschnitt (Nordringanbindung) in südliche Richtung bis zum Potsdamer Platz mittels einer neuen, zweigleisigen Strecke zu verlängern. Es ist vorgesehen, die Neubaustrecke vollständig in einem Tunnel zu errichten. Die Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts ist für voraussichtlich 2036 vorgesehen.

Das Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt wurde seitens der Deutschen Bahn am 9. Januar 2024 mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt gestartet. Zuvor hatte sich am 19. Dezember 2023 der Berliner Senat für die Trassenvariante 12h des 2. Bauabschnitts ausgesprochen.

Das Eisenbahn-Bundesamt gibt hier den Auslegungszeitraum, die Auslegungsorte und die Einwendungsfristen bekannt und stellt auf dieser Website die Planunterlagen zur Verfügung. Der Zeitraum für die Auslegung der Planunterlagen war von Montag, 27. Mai 2024 bis einschließlich Mittwoch, 26. Juni 2024. Maßgeblich für das Verfahren sind die Informationen auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes.

Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens wird in diesem Film gezeigt. Weitere Informationen zur Trassenvariante 12h und zum Planfeststellungsverfahren im unteren Abschnitt „Fragen und Antworten“.

Icon Gleis

Länge

1,2 Kilometer

Icon Bahnhofsgebäude

Bahnhöfe

2

Icon Brücke

Brücken

keine

Icon Zug in Tunnel

Tunnel

vollständig im Tunnel geplant

Icon Kalenderblatt

Status

Genehmigungsplanung

Visualisierung des Reichstagsgebäudes in Berlin
Fionne Grosse

Der Trassenverlauf durch das Regierungsviertel, entlang des Brandenburger Tors bis zum Potsdamer Platz

Der 2. Bauabschnitt der S21 Berlin verläuft größtenteils durch das Regierungsviertel Berlins, das im Berliner Bezirk Mitte liegt. Entlang der Strecke befinden sich eine Vielzahl von Regierungsgebäuden, wie z. B. das Paul-Löbe-Haus und das Reichstagsgebäude. Dort befinden sich auch das Brandenburger Tor sowie wichtige Denkmäler, z. B. das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas und das Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Darüber hinaus liegt die Strecke im direkten Umfeld von Tiergarten, Spreebogenpark und Spree.

Der 2. Bauabschnitt soll südlich des Brandenburger Tors in einen bereits existierenden circa 400 Meter langer S-Bahn-Tunnelabschnitt einbinden. Dieser Tunnelabschnitt wird als „Heuboden“ bezeichnet. Er wurde 1938 als Vorleistung für das Berliner S-Bahnnetz errichtet und schließt nördlich an den Potsdamer Platz an. Der Potsdamer Platz markiert den südlichen Endpunkt des 2. Bauabschnitts.

Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts können Fahrgäste in Nord-Süd-Richtung sowohl über den Hauptbahnhof als auch über die Friedrichstraße nach Norden reisen. Somit entstehen zusätzliche Kapazitäten für diesen stark ausgelasteten Bereich des Berliner S-Bahnnetzes. Der Bau von neuen Haltestellen ist für den 2. Bauabschnitt nicht vorgesehen.

Fragen und Antworten zum 2. Bauabschnitt und zum weiteren Verfahren

1.1 Zweiter Bauabschnitt
Wo verläuft der 2. Bauabschnitt der S21 Berlin?

Der 2. Bauabschnitt der S21 Berlin erstreckt sich vom Hauptbahnhof bis zum Potsdamer Platz und verläuft durch das Regierungsviertel. Von den Planungen tangiert werden u.a. das Reichstagsgebäude, das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas sowie die US-Botschaft.

Eine Karte finden Sie in unserer Mediathek.

Welche Variantenuntersuchungen wurden unternommen?

Es wurden über 15 Varianten mit zahlreichen Untervarianten untersucht. Abgesehen von der Variante 12h mussten dabei alle weiteren geprüften Varianten verworfen werden. Ausschlusskriterien waren dabei unteranderem die Gefährdung des Parlamentsbetriebs von bis zu 36 Monaten, erhebliche Sicherheitsbedenken für den Bundestag und eine bis zu 28-monatige Aussetzung der Schifffahrt auf der Spree. Zudem führten andere Varianten zu einer vierjährigen Sperrung des Nord-Süd-S-Bahn-Tunnels, zusätzlich zu enormen Kostensteigerungen, da sie nicht an das bestehende Bauwerk „Heuboden“ angeschlossen werden können (siehe Frage/Antwort „Was ist unter dem Begriff "Heuboden" zu verstehen?“), oder sie waren generell technisch nicht umsetzbar.

Unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange Mensch, Kultur und Umwelt hat sich die Variante 12h zum Zeitpunkt der Entwurfs- und Genehmigungsplanung als die verträglichste und einzig realisierbare Variante herausgestellt (siehe Kapitel Planfeststellungsverfahren).

Was ist die Variante 12h?

Die Variante 12h ist ein möglicher Trassenverlauf im 2. Bauabschnitt der S21 Berlin. Die Variante 12h sieht vor, dass sich die beiden Tunnelröhren südlich des Hauptbahnhofs trennen (jede Tunnelröhre führt ein Richtungsgleis). Eine Tunnelröhre verläuft östlich des Paul-Löbe-Hauses und des Reichstagsgebäudes und die andere westlich davon. Sie werden erst wieder hinter dem Reichstagsgebäude zusammengeführt. Im Bereich des Brandenburger Tors soll der 2. Bauabschnitt in den bereits existierenden Tunnelabschnitt „Heuboden“ einbinden, der bis zum Potsdamer Platz führt (siehe Frage/Antwort „Was ist unter dem Begriff "Heuboden" zu verstehen?“).

Eine besondere Engstelle ist der Verlauf der westlichen Tunnelröhre zwischen Reichstagsgebäude und dem Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas. Dazu stand die Deutsche Bahn im Dialog mit Vertreter:innen der Sinti und Roma, involvierten Politiker:innen und der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten. Im Ergebnis rückt die Variante 12h so weit wie möglich sowohl vom Reichstagsgebäude als auch vom Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas ab.

Was ist unter dem Begriff "Heuboden" zu verstehen?

Der 2. Bauabschnitt soll im südlichen Bereich des Brandenburger Tors in einen bereits existierenden circa 400 Meter langer S-Bahn-Tunnelabschnitt einbinden, der unter der Ebertstraße verläuft. Der Tunnelabschnitt wird als „Heuboden“ bezeichnet und aktuell als Abstellanlage genutzt. Er wurde 1938 als Vorleistung für das Berliner S-Bahnnetz errichtet und schließt nördlich an den Potsdamer Platz an.

Die neu zu realisierende Trasse wird an diesen existierenden „Heuboden“ anschließen, um den vorhandenen Bestand bestmöglich zu nutzen. Andernfalls müsste ein zusätzlicher Tunnelabschnitt komplett neu errichtet werden. Für einen solchen Neubau (Höhe Potsdamer Platz bis zum Brandenburger Tor) entstünden – allein in diesem Bereich – Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich. Das für die Verkehrswende der Hauptstadt und den Klimaschutz unverzichtbare Projekt würde sich um Jahre verzögern.

Welchen Einfluss hat der Verlauf der U5 auf den Verlauf der S21 Berlin?

Im Bereich der geplanten S21 Berlin verläuft die U-Bahnlinie U5 von der Station „Hauptbahnhof“ über die Station „Bundestag“ am Paul-Löbe-Haus zur Station „Brandenburger Tor“. Das Tunnelbauwerk der U5 besteht aus zwei in Schildbauweise* errichteten Röhren. Es verläuft durch den Tiergarten, unter dem Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas und quert im weiteren Verlauf die Ebertstraße. Aufgrund der Höhenlage der U5 muss die geplante Tunneltrasse der S21 Berlin über der U5 angeordnet werden. Nur so kann der Anschluss an den Heuboden realisiert werden (siehe Frage/Antwort „Was ist unter dem Begriff "Heuboden" zu verstehen?“). Eine Unterquerung der U5 macht einen Anschluss an den Heuboden unmöglich, da die Trasse der S21 Berlin zu tief liegen würde. Nach Absprache mit der Berliner Verkehrsgesellschaft muss ein ausreichender Abstand zwischen den Tunnelröhren der U5 und allen Bestandteilen der Baumaßnahme S21 Berlin eingehalten werden. Diese Randbedingungen führen zu aufwendigen technisch notwendigen Konstruktionen im Bereich der Überquerung der U5 und definieren insbesondere die Lage der Baugrube der S21 Berlin neben dem Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas.  

*Schildbauweise/Schildvortrieb: Tunnel werden beispielsweise im Bauverfahren des sogenannten Schildvortriebs gebaut. Dabei werden die tunnelvortreibenden Arbeiten und Maschinen (z.B. Bagger, Fräsen und Tunnelbohrmaschinen) durch einen Schild (ein- oder mehrgliedrig) geschützt.  

Welcher Sicherheitsabstand muss zum Reichstagsgebäude eingehalten werden?

Die aktuelle Variante 12h beinhaltet den optimalen Kompromiss zwischen Annäherung an das Reichstagsgebäude und größtmöglichen Abstand zum Kern des Denkmals unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten und Machbarkeit.

Beeinflusst das in Planung befindliche Besucherinformationszentrum des Deutsche Bundestages den Trassenverlauf?

Ja, die westliche Tunnelröhre der S21 Berlin muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum geplanten Besucherinformationszentrum und der damit in Verbindung geplanten unterirdischen Kältezentrale für das Reichstagsgebäude einhalten.

1.2 Bauliche Einschränkungen sowie Vibrationen und Schallbelastung
Welche Einschränkungen sind während der Bauzeit zu erwarten?

Im 2. Bauabschnitt gibt es bauliche Herausforderungen wie z. B. mehrere Baugruben (zeitlich aufeinander folgend über mehrere Jahre) vor dem Brandenburger Tor und eine mehrjährige Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Spreebogenpark. Die Rodung von Bäumen im Bereich Tiergarten und vor dem Brandenburger Tor sind bei allen in Frage kommenden Varianten erforderlich. Diese Eingriffe werden in den Planfeststellungsunterlagen detailliert beschrieben. Die Planfeststellungsunterlagen hat das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem im Internet veröffentlicht: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Berlin/2024/0409_Anoerung_S21_Nordringanbindung_-_Potsdamer_Platz_2_BA.html

Mit welchen verkehrlichen Einschränkungen ist während der Bauzeit zu rechnen?

Der voraussichtliche Umfang der verkehrlichen Einschränkung ist den Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen. Er wird sich im Genehmigungsprozess weiter konkretisieren. Die Planfeststellungsunterlagen hat das Eisenbahn-Bundesamt unteranderem im Internet veröffentlicht: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Berlin/2024/0409_Anoerung_S21_Nordringanbindung_-_Potsdamer_Platz_2_BA.html

Wird von den Baumaßnahmen eine Schallbelastung ausgehen?

Schallbelastungen durch die Baumaßnahmen werden nicht gänzlich zu verhindern sein. Die geltenden Gesetze und Verordnungen müssen eingehalten werden, andernfalls würde keine Baugenehmigung erteilt werden. Der Maschineneinsatz wird hinsichtlich Dauer und Intensität auf das Nötigste begrenzt. Es wird auf eine möglichst geräuscharme Arbeitsweise geachtet.

Wird der S-Bahn-Betrieb im Tunnel unterhalb des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas zu Vibrationen und/oder einer Schallbelastung am Denkmal führen?

Das Tunnelbauwerk wird im Bereich des Denkmals mit einem Masse-Feder-System versehen. Es werden elastische Elemente zwischen der Oberbaukonstruktion (Gleise und Bodenplatte) und der Tunnelsohle eingebracht. Mithilfe der elastischen Elemente ist eine schwingungstechnische Entkopplung zwischen dem Oberbau und dem Untergrund möglich. So werden am Denkmal weder Vibrationen noch eine Schallbelastung auftreten.

1.3 Planfeststellungsverfahren
Welche Phasen durchläuft ein Bauprojekt bei der Deutschen Bahn?

Die Deutsche Bahn unterteilt unter Anwendung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) die Projektplanung und Projektausführung in verschiedene Leistungsphasen. In der Grundlagenermittlung und Vorplanung werden Varianten untersucht und geplant. Die detaillierte Planung und die Erstellung des „Bauantrags“ (Planfeststellungsantrag) finden in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung statt. Die Genehmigungsplanung wird beim Eisenbahn-Bundesamt zur Planfeststellung eingereicht (siehe Frage/Antwort „Wann hat das Planfeststellungsverfahren begonnen?“). Es folgen die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. Das umfasst z.B. den Abschluss der Bauverträge. Danach erfolgt die Bauausführung inklusive Erstellung der Ausführungsplanung. Das Projekt endet mit der Übergabe an die Objektbetreuung. Danach kann der Regelbetrieb beginnen.

Wann hat das Planfeststellungsverfahren begonnen?

Das Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt wurde seitens der Deutschen Bahn am 9. Januar 2024 mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt gestartet. Zuvor hatte sich am 19. Dezember 2023 der Berliner Senat für die Trassenvariante 12h des 2. Bauabschnitts ausgesprochen (siehe Frage/Antwort „Was ist die Variante 12h?“).

Das Eisenbahn-Bundesamt gibt auf https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Berlin/2024/0409_Anoerung_S21_Nordringanbindung_-_Potsdamer_Platz_2_BA.html den Auslegungszeitraum, die Auslegungsorte und die Einwendungsfristen bekannt und stellt auf dieser Website die Planunterlagen zur Verfügung. Der Zeitraum für die Auslegung der Planunterlagen war von Montag, 27. Mai 2024 bis einschließlich Mittwoch, 26. Juni 2024. Maßgeblich für das Verfahren sind die Informationen auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes.

Mit Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch keine Entscheidung gefallen. Alle betroffenen Anrainer, Bürger:innen und Träger öffentlicher Belange (TÖB) etc. können sich mit Einwendungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Die Deutsche Bahn erwidert schriftlich auf die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen. Das Eisenbahn-Bundesamt lädt gegebenenfalls zu einem Erörterungstermin ein. Im Erörterungstermin erörtert das Eisenbahn-Bundesamt die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen mit den Privatpersonen, den TÖB und der Deutschen Bahn. Im Anschluss prüft das Eisenbahn-Bundesamt alle Sachverhalte und nimmt eine gewissenhafte Abwägung aller Belange vor. Während des Verfahrens, aber auch danach sind weiterhin Änderungen in Form eines Planänderungs- bzw. Planergänzungsverfahrens möglich. Die Deutsche Bahn ist zuversichtlich, dass am Ende ein Planfeststellungsbeschluss erteilt wird und dieses für die Verkehrswende so wichtige Projekt einen bedeutenden Schritt vorankommt.

Die gesetzlichen Grundlagen des Verfahrens finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (§§ 18 ff.) sowie im Verwaltungsverfahrensgesetz (§§ 72 ff.).

Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens wird in diesem Film gezeigt.

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Historie

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