Schallschutz

Mehr Verkehr auf der Schiene bedeutet immer auch mehr Lärm für die, die an der Strecke wohnen. Denn Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Für die Deutsche Bahn bedeutet das, dass die Menschen, die an der Schiene wohnen, vom Schienenverkehrslärm entlastet werden müssen.

Das Prinzip der Lärmvorsorge hat der Gesetzgeber im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert. Demnach müssen an Neu- und Ausbaustrecken schädliche Umwelteinwirkungen von Verkehrsgeräuschen verhindert und Schallschutzgrenzwerte eingehalten werden. In der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) ist konkret festgelegt, wann Anlieger eines Schienenweges Anspruch auf Schallschutz haben.

Anwohner haben also durch den Ausbau der bestehenden Strecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen.

Dies sind in erster Linie aktive Maßnahmen – also Schallschutzmaßnahmen am und neben dem Gleis -, die im Zuge des Streckenausbaus umgesetzt werden. Oder, wo aktive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzwände nicht möglich sind, passive Maßnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenstern in Wohnungen. Aktive und passive Maßnahmen werden vollständig aus dem Projekt finanziert.

Die Planer der DB entwickeln auf Basis der vorgegebenen Richtlinien ein jeweils passendes Konzept und stimmen dies mit den zuständigen Behörden ab. Bei einer Kostenbeteiligung durch die Kommunen oder die betroffenen Anwohner können im Einzelfall darüberhinausgehende Schallschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.

Mehr zum Thema Lärmschutz bei der Deutschen Bahn unter deutschebahn.com/laermschutz

Erklärfilm Lärmsanierung/Lärmvorsorge

Erschütterungsschutz

Im nahen Umfeld von Eisenbahnstrecken treten Erschütterungen durch vorbeifahrende Züge auf. Die Erschütterungen breiten sich entweder als Körperschall über das Erdreich oder als Luftschall aus und nehmen mit zunehmendem Abstand zu den Gleisen ab. Teilweise sind diese Erschütterungen noch in Gebäuden nahe den Gleisen als Vibrationen spürbar. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem „sekundären Luftschall". Eine vom Schienenverkehr ausgehende Schädigung der Gebäudesubstanz ist dabei jedoch in der Regel auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht zu befürchten.

Der Schutz vor Erschütterungen ist, wie auch der Schallschutz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Um schädliche Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen zu vermeiden, werden entsprechende erschütterungstechnische Untersuchungen durchgeführt und ggf. Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungen geplant.

Deutsche Bahn AG

Mögliche Technologien sind etwa der Einsatz von elastischer Schwellenbesohlung und die Ausstattung mit einem Masse-Feder-System. Ob und welche Maßnahmen im Rahmen der S 21 konkret zum Einsatz kommen, wird der Verlauf der weiteren Planungen zeigen.

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